Bitte entnehmen Sie dem Inhalt dieser Seite die zusätzlichen Bestimmungen für unseren Google Ads-Service.
Zusatzbestimmungen für Google Ads
Diese Bestimmungen gelten als Zusatz zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Google Ads Kampagnen.
Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten
Die Agentur übernimmt die Erstellung, Planung, Pflege und Optimierung von Google Ads Anzeigen für den Klienten. Dazu gehören die Formulierung von Werbetexten, die Zielgruppenrecherche und die kontinuierliche Optimierung der Anzeigen.
Die Agentur ist verpflichtet, alle Werbeanzeigen regelmäßig zu überwachen und bei Bedarf anzupassen, um die bestmögliche Leistung zu gewährleisten.
Kampagnenentwürfe werden dem Klienten auf Wunsch vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Eine Freigabe des Klienten entbindet die Agentur von der Haftung für die Inhalte der veröffentlichten Anzeigen.
Werbebudget und Abrechnung
Das für die Schaltung der Google Ads Anzeigen erforderliche Werbebudget wird direkt vom Klienten mit der Werbeplattform abgerechnet. Alternativ kann das Budget von der Agentur vorgeschossen und dem Klienten monatlich in Rechnung gestellt werden.
Bei Überschreitung eines täglichen Budgets von 135 € für mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage erfolgt die Abrechnung nach der Skalierungsvereinbarung: 15 % des tatsächlich abgerechneten monatlichen Werbebudgets auf der Plattform, anstelle des festen Monatsbetrags.
Die Agentur haftet nicht für Ausgaben, die durch Fehlbuchungen oder Falschabrechnungen seitens der Werbeplattform entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen.
Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um die Erstellung und Pflege der Google Ads Anzeigen zu ermöglichen.
Der Kli trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Bildrechte und markenrechtliche Vorgaben.
Sollte der Mandant seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, behält sich die Agentur das Recht vor, die Erbringung der Leistungen auszusetzen und gegebenenfalls entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet nur für selbst produzierte oder bezogene Inhalte der Google Ads Anzeigen. Für die vom Mandanten bereitgestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit ist allein der Mandant verantwortlich.
Nach der Freigabe der Anzeigen durch den Mandanten ist eine nachträgliche Haftung der Agentur für die veröffentlichten Inhalte ausgeschlossen.
Die Agentur gewährleistet, dass die Anzeigen nach den branchenüblichen Standards erstellt und gepflegt werden. Eine Haftung für den Erfolg der Werbemaßnahmen (z.B. Umsatzsteigerung) ist ausgeschlossen, da diese von zahlreichen, nicht von der Agentur beeinflussbaren Faktoren abhängt.
Beendigung der Zusammenarbeit
Im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses werden alle laufenden Google Ads Kampagnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt und dem Mandanten zur Weiterführung übergeben. Die Agentur wird den Google Ads Manager auf den ursprünglichen Stand zurücksetzen, soweit dies technisch möglich ist.
Alle durch die Agentur erstellten Kampagnenkonzepte und Werbematerialien verbleiben im Eigentum der Agentur und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Schlussbestimmungen
Ergänzend zu diesen spezifischen Bestimmungen gelten die allgemeinen Bestimmungen der AGBs der Able & Baker GmbH. Im Falle von Widersprüchen haben die in diesen zusätzlichen Bestimmungen festgelegten Regelungen Vorrang.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien genehmigt werden.